§ 100 Bgld. LVBG 2013

Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2015 bis 31.12.9999
Abweichend von § 25 Abs. 4 und § 51 Abs. 13 und 14 beträgt der Überstellungsabzug für alle Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer zwei Jahre.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 47/2015)

Stand vor dem 31.10.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.10.2015
Abweichend von § 25 Abs. 4 und § 51 Abs. 13 und 14 beträgt der Überstellungsabzug für alle Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer zwei Jahre.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 47/2015)

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