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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Erklärung gemäß § 22 kann bereits vor dem Ende des Amtes (§ 5 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland) abgegeben werden.
(2) Die Erklärung gemäß § 22 kann bereits vor dem Ende des Amtes (§ 5 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland) abgegeben werden.