§ 1 Bgld. SVV 2017 (weggefallen)

Burgenländische Stare-Vertreibungs-Verordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.06.2018 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden abweichende Bestimmungen von Art§ 1 Bgld. 5 der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABlSVV 2017 seit 21.06.2018 weggefallen. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, für den Star (Sturnus vulgaris) in Entsprechung des Art. 9 der Richtlinie 2009/147/EG erlassen.

Stand vor dem 21.06.2018

In Kraft vom 01.06.2017 bis 21.06.2018
Durch diese Verordnung werden abweichende Bestimmungen von Art§ 1 Bgld. 5 der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABlSVV 2017 seit 21.06.2018 weggefallen. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, für den Star (Sturnus vulgaris) in Entsprechung des Art. 9 der Richtlinie 2009/147/EG erlassen.

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