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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Bewilligung für ein Kino (§ 1 Abs. 1 lit§ 4 Bgld. a) kann auch versagt werden, wenn der Bewerber bereits eine gleichartige Bewilligung besitztLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen. In keinem Fall darf eine physische oder juristische Person von mehr als drei Lichtspielbetrieben - abgesehen von Mitspielstellen - Bewilligungsinhaber, Pächter oder Stellvertreter (Geschäftsführer) sein.
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(2) Die Bewilligung für ein Kino (§ 1 Abs. 1 lit§ 4 Bgld. a) kann auch versagt werden, wenn der Bewerber bereits eine gleichartige Bewilligung besitztLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen. In keinem Fall darf eine physische oder juristische Person von mehr als drei Lichtspielbetrieben - abgesehen von Mitspielstellen - Bewilligungsinhaber, Pächter oder Stellvertreter (Geschäftsführer) sein.