Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Verleihungsbehörde hat die Bewilligung zu entziehen, wenn der Inhaber
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(3) Die Bestimmungen des Abs§ 9 Bgld. 2 finden auf die Zurücknahme der Genehmigung der Verpachtung oder der Führung eines Betriebes durch einen Stellvertreter (Geschäftsführer) sinngemäß AnwendungLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.
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(2) Die Verleihungsbehörde hat die Bewilligung zu entziehen, wenn der Inhaber
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(3) Die Bestimmungen des Abs§ 9 Bgld. 2 finden auf die Zurücknahme der Genehmigung der Verpachtung oder der Führung eines Betriebes durch einen Stellvertreter (Geschäftsführer) sinngemäß AnwendungLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.