§ 9 Bgld. LSG 1960 (weggefallen)

Burgenländisches Lichtspielgesetz 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2019 bis 31.12.9999
(1) Die Bewilligung erlischt:

a)

durch Zeitablauf bei Wanderbetrieben,

b)

durch nicht fristgemäße Aufnahme oder Stillegung des Betriebes (§ 7),

c)

durch Entziehung,

d)

durch den Tod des Inhabers mit Ausnahme der Fälle des § 6 Abs. 5 und 6.

(2) Die Verleihungsbehörde hat die Bewilligung zu entziehen, wenn der Inhaber

a)

eine der persönlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 lit. a) - d) verliert oder ihr Mangel nachträglich bekannt wird,

b)

wichtige hinsichtlich des Betriebes oder zum Schutze der Dienstnehmer erlassene Vorschreibungen der Behörde trotz Mahnung nicht erfüllt,

c)

die Berechtigung zum Betrieb einer Mitspielstelle (§ 3 Abs. 5) zur Deckung eines unbefugten Lichtspielbetriebes mißbraucht.

(3) Die Bestimmungen des Abs§ 9 Bgld. 2 finden auf die Zurücknahme der Genehmigung der Verpachtung oder der Führung eines Betriebes durch einen Stellvertreter (Geschäftsführer) sinngemäß AnwendungLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.

Stand vor dem 22.11.2019

In Kraft vom 09.01.1962 bis 22.11.2019
(1) Die Bewilligung erlischt:

a)

durch Zeitablauf bei Wanderbetrieben,

b)

durch nicht fristgemäße Aufnahme oder Stillegung des Betriebes (§ 7),

c)

durch Entziehung,

d)

durch den Tod des Inhabers mit Ausnahme der Fälle des § 6 Abs. 5 und 6.

(2) Die Verleihungsbehörde hat die Bewilligung zu entziehen, wenn der Inhaber

a)

eine der persönlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 lit. a) - d) verliert oder ihr Mangel nachträglich bekannt wird,

b)

wichtige hinsichtlich des Betriebes oder zum Schutze der Dienstnehmer erlassene Vorschreibungen der Behörde trotz Mahnung nicht erfüllt,

c)

die Berechtigung zum Betrieb einer Mitspielstelle (§ 3 Abs. 5) zur Deckung eines unbefugten Lichtspielbetriebes mißbraucht.

(3) Die Bestimmungen des Abs§ 9 Bgld. 2 finden auf die Zurücknahme der Genehmigung der Verpachtung oder der Führung eines Betriebes durch einen Stellvertreter (Geschäftsführer) sinngemäß AnwendungLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.

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