Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei Vorführungen, zu denen auch Jugendliche zugelassen sind, ist im Kassenraum an gut sichtbarer Stelle ein entsprechender Vermerk anzubringen. Der gleiche Vermerk ist bei den Ankündigungen dieser Vorführungen anzubringen.
(3) Der Gebrauch des Ausdruckes „Jugendverbot“ ist bei Ankündigungen verboten.
(2) Bei Vorführungen, zu denen auch Jugendliche zugelassen sind, ist im Kassenraum an gut sichtbarer Stelle ein entsprechender Vermerk anzubringen. Der gleiche Vermerk ist bei den Ankündigungen dieser Vorführungen anzubringen.
(3) Der Gebrauch des Ausdruckes „Jugendverbot“ ist bei Ankündigungen verboten.