Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In besonders schweren Fällen kann die Strafe der Sperre des Betriebes bis zur Höchstdauer von drei Monaten verhängt werden, wenn bereits drei Geld- oder Arreststrafen wegen Übertretung wesentlicher Bestimmungen dieses Gesetzes oder der auf Grund desselben erlassenen Vorschriften rechtskräftig verhängt worden sind.
(2) In besonders schweren Fällen kann die Strafe der Sperre des Betriebes bis zur Höchstdauer von drei Monaten verhängt werden, wenn bereits drei Geld- oder Arreststrafen wegen Übertretung wesentlicher Bestimmungen dieses Gesetzes oder der auf Grund desselben erlassenen Vorschriften rechtskräftig verhängt worden sind.