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Die Interessenvertretungenim Burgenland bestehenden Interessensvertretungen für die Gemeinden (Gemeindevertreterverbände), die mindestens 5 % der Gemeinderatsmitglieder aller Gemeinden des Landes Burgenland erfassen oder in zumindest 10 % der burgenländischen Gemeinden im Gemeinderat vertreten sind, sind berufen, die Interessen der Gemeinden gegenüber dem Land zu vertreten. Diese Interessensvertretungen der Gemeinden sind vor der Erlassung von GesetzenLandesgesetzen und Verordnungen der Landesregierung, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werdenberühren, zu hören.
Die Interessenvertretungenim Burgenland bestehenden Interessensvertretungen für die Gemeinden (Gemeindevertreterverbände), die mindestens 5 % der Gemeinderatsmitglieder aller Gemeinden des Landes Burgenland erfassen oder in zumindest 10 % der burgenländischen Gemeinden im Gemeinderat vertreten sind, sind berufen, die Interessen der Gemeinden gegenüber dem Land zu vertreten. Diese Interessensvertretungen der Gemeinden sind vor der Erlassung von GesetzenLandesgesetzen und Verordnungen der Landesregierung, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werdenberühren, zu hören.