§ 11 Bgld. LBWG (weggefallen)

Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Form der für die Totenbeschau bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu verwendenden Drucksorten (Totenbeschaubefund) hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen§ 11 Bgld. LBWG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2018
Die Form der für die Totenbeschau bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu verwendenden Drucksorten (Totenbeschaubefund) hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen§ 11 Bgld. LBWG seit 31.12.2018 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten