Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Unmittelbar nach der Ankunft am Bestimmungsort ist die Leiche und der dazugehörige Totenbeschaubefund einer Beauftragten oder einem Beauftragten der Friedhofsverwaltung bzw. Feuerbestattungsanstalt zu übergeben. Die Übernahme ist schriftlich zu bestätigen.
(2) Unmittelbar nach der Ankunft am Bestimmungsort ist die Leiche und der dazugehörige Totenbeschaubefund einer Beauftragten oder einem Beauftragten der Friedhofsverwaltung bzw. Feuerbestattungsanstalt zu übergeben. Die Übernahme ist schriftlich zu bestätigen.