§ 49 Bgld. LBWG (weggefallen)

Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Abschnitte II und VII im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen§ 49 Bgld. LBWG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 07.03.2002 bis 31.12.2018
Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Abschnitte II und VII im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen§ 49 Bgld. LBWG seit 31.12.2018 weggefallen.

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