§ 35 ZDG (weggefallen)

Zivildienstgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.9999
§ 35 ZDG (weggefallen) seit 01.01.1992 weggefallen. Die Bestimmungen des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 154/1956, mit Ausnahme des § 5 sind auf Zivildienstleistende sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.1991

In Kraft vom 24.12.1986 bis 31.12.1991
§ 35 ZDG (weggefallen) seit 01.01.1992 weggefallen. Die Bestimmungen des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 154/1956, mit Ausnahme des § 5 sind auf Zivildienstleistende sinngemäß anzuwenden.

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