Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jedes Mitglied der Kommission kann mehreren Senaten angehören.
(3) Jedem Senat der Kommission gehören als Mitglieder an:
|
| |||||||||
|
|
(4) Bei der Bestellung nach Abs. 3 Z 1 ist auf § 63a Abs. 2 des Richterdienstgesetzes 1961, BGBl. Nr. 305, Bedacht zu nehmen. Die Vorschläge nach Abs. 3 Z 2 sind dem Bundesminister für Inneres zu erstatten. Sofern dies nicht binnen acht Wochen erfolgt, entfällt für die betreffende Funktionsperiode das Vorschlagsrecht.
(2) Jedes Mitglied der Kommission kann mehreren Senaten angehören.
(3) Jedem Senat der Kommission gehören als Mitglieder an:
|
| |||||||||
|
|
(4) Bei der Bestellung nach Abs. 3 Z 1 ist auf § 63a Abs. 2 des Richterdienstgesetzes 1961, BGBl. Nr. 305, Bedacht zu nehmen. Die Vorschläge nach Abs. 3 Z 2 sind dem Bundesminister für Inneres zu erstatten. Sofern dies nicht binnen acht Wochen erfolgt, entfällt für die betreffende Funktionsperiode das Vorschlagsrecht.