§ 54g ZDG (weggefallen)

Zivildienstgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
§ 54g ZDG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen. Die Kommission hat eine Geschäftsordnung zu erlassen, in der vor allem nähere Bestimmungen über die Aufgaben des Vorsitzenden, der Senatsvorsitzenden und der weiteren Mitglieder, sowie über die Einladungen zu den Kommissionssitzungen zu treffen sind.

Stand vor dem 31.12.1993

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.1993
§ 54g ZDG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen. Die Kommission hat eine Geschäftsordnung zu erlassen, in der vor allem nähere Bestimmungen über die Aufgaben des Vorsitzenden, der Senatsvorsitzenden und der weiteren Mitglieder, sowie über die Einladungen zu den Kommissionssitzungen zu treffen sind.

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