§ 54h ZDG (weggefallen)

Zivildienstgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsdem nach § 4 Abs. 5 zuständigen Landeshauptmann unddem nach Paragraph 4, Absatz 5, zuständigen Landeshauptmann und
  2. 2.Ziffer 2dem Bundesministerium für Inneres zu übermitteln.
§ 54h ZDG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1993

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.1993
  1. 1.Ziffer einsdem nach § 4 Abs. 5 zuständigen Landeshauptmann unddem nach Paragraph 4, Absatz 5, zuständigen Landeshauptmann und
  2. 2.Ziffer 2dem Bundesministerium für Inneres zu übermitteln.
§ 54h ZDG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen.

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