§ 54i ZDG (weggefallen)

Zivildienstgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
§ 54i ZDG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen. Die §§ 45, 46, 49, 50 und 52 sind auf die Kommission mit der Maßgabe anzuwenden, daß jeweils anstelle der Ausdrücke „Zivildienstrat'', „der Vorsitzende des Zivildienstrates'' sowie „Ratsmitglieder'' die Ausdrücke „Kommission'', „der Vorsitzende der Kommission'' sowie „Kommissionsmitglieder'' treten.

Stand vor dem 31.12.1993

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.1993
§ 54i ZDG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen. Die §§ 45, 46, 49, 50 und 52 sind auf die Kommission mit der Maßgabe anzuwenden, daß jeweils anstelle der Ausdrücke „Zivildienstrat'', „der Vorsitzende des Zivildienstrates'' sowie „Ratsmitglieder'' die Ausdrücke „Kommission'', „der Vorsitzende der Kommission'' sowie „Kommissionsmitglieder'' treten.

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