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§ 130 WKG. Die Umlagenordnung der Landeskammern, die Beschlüsse über die Festsetzung der Kammerumlagen, Grundumlagen, Eintragungsgebühren und Gebühren für Sonderleistungen (Gebührenordnungweggefallen) der Landeskammern und der Fachgruppen sowie die Umlagenordnung der Bundeskammer und die Beschlüsse der Bundeskammer sowie der Fachverbände, mit denen Kammerumlagen und Gebühren für Sonderleistungen (Gebührenordnung) festgesetzt werden, sind in geeigneter Weise zu verlautbarenseit 01.01.2002 weggefallen. Die näheren Bestimmungen hat die Geschäftsordnung der Bundeskammer zu treffen.
§ 130 WKG. Die Umlagenordnung der Landeskammern, die Beschlüsse über die Festsetzung der Kammerumlagen, Grundumlagen, Eintragungsgebühren und Gebühren für Sonderleistungen (Gebührenordnungweggefallen) der Landeskammern und der Fachgruppen sowie die Umlagenordnung der Bundeskammer und die Beschlüsse der Bundeskammer sowie der Fachverbände, mit denen Kammerumlagen und Gebühren für Sonderleistungen (Gebührenordnung) festgesetzt werden, sind in geeigneter Weise zu verlautbarenseit 01.01.2002 weggefallen. Die näheren Bestimmungen hat die Geschäftsordnung der Bundeskammer zu treffen.