Art. 2 VwGG (weggefallen)

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999
Personen, deren Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes vor dem 1Art. April 1986 liegt, erfüllen durch die Rechtsanwaltsprüfung das Erfordernis der Befähigung zum Richteramt2 VwGG (weggefallen) seit 01.08.2004 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2004

In Kraft vom 01.01.1986 bis 31.07.2004
Personen, deren Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes vor dem 1Art. April 1986 liegt, erfüllen durch die Rechtsanwaltsprüfung das Erfordernis der Befähigung zum Richteramt2 VwGG (weggefallen) seit 01.08.2004 weggefallen.

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