§ 9 VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2002 bis 31.12.9999
Entlohnungsgruppen und Dienstzweige

§ 9 VBG (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsschemas und in ihnen in die Entlohnungsgruppen und Dienstzweige - vor allem die erforderliche Vorbildung und Ausbildung - sind nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse durch Verordnung der Bundesregierung festzustellen.

Stand vor dem 09.08.2002

In Kraft vom 07.07.1973 bis 09.08.2002
Entlohnungsgruppen und Dienstzweige

§ 9 VBG (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsschemas und in ihnen in die Entlohnungsgruppen und Dienstzweige - vor allem die erforderliche Vorbildung und Ausbildung - sind nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse durch Verordnung der Bundesregierung festzustellen.

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