§ 28c VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999
Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub

und auf Urlaubsabfindung

§ 28c VBG (weggefallen) seit 01.01.2001 weggefallen. Der Vertragsbedienstete verliert den Anspruch auf Erholungsurlaub und auf Urlaubsabfindung, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Er verliert den Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn er aus seinem Verschulden entlassen wird; der Anspruch auf Urlaubsabfindung bleibt ihm in diesem Fall gewahrt.

Stand vor dem 31.12.2000

In Kraft vom 01.01.1977 bis 31.12.2000
Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub

und auf Urlaubsabfindung

§ 28c VBG (weggefallen) seit 01.01.2001 weggefallen. Der Vertragsbedienstete verliert den Anspruch auf Erholungsurlaub und auf Urlaubsabfindung, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Er verliert den Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn er aus seinem Verschulden entlassen wird; der Anspruch auf Urlaubsabfindung bleibt ihm in diesem Fall gewahrt.

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