§ 72a VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.9999
Paragraph 72 a,§ 72a VBG (1weggefallen) Auf Karenzurlaube, die vor dem 1seit 01.01.1999 weggefallen. Mai 1995 angetreten worden sind, ist Paragraph 29 b, Absatz 6, in der bis zum Ablauf des 30. April 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

  1. (2)Absatz 2Auf Karenzurlaube, die gemäß § 29b in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1997 geltenden Fassung gewährt worden sind, ist § 29b in dieser Fassung weiterhin anzuwenden.Auf Karenzurlaube, die gemäß Paragraph 29 b, in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1997 geltenden Fassung gewährt worden sind, ist Paragraph 29 b, in dieser Fassung weiterhin anzuwenden.
  2. (3)Absatz 3§ 219 Abs. 5b und 5c BDG 1979 ist auf Vertragslehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Fall des Abs. 5c an die Stelle der Bezugnahme auf § 75a Abs. 2 Z 2 BDG 1979 die Bezugnahme auf § 29c Abs. 4 Z 2 tritt.Paragraph 219, Absatz 5 b und 5c BDG 1979 ist auf Vertragslehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Fall des Absatz 5 c, an die Stelle der Bezugnahme auf Paragraph 75 a, Absatz 2, Ziffer 2, BDG 1979 die Bezugnahme auf Paragraph 29 c, Absatz 4, Ziffer 2, tritt.

Stand vor dem 31.12.1998

In Kraft vom 01.09.1998 bis 31.12.1998
Paragraph 72 a,§ 72a VBG (1weggefallen) Auf Karenzurlaube, die vor dem 1seit 01.01.1999 weggefallen. Mai 1995 angetreten worden sind, ist Paragraph 29 b, Absatz 6, in der bis zum Ablauf des 30. April 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

  1. (2)Absatz 2Auf Karenzurlaube, die gemäß § 29b in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1997 geltenden Fassung gewährt worden sind, ist § 29b in dieser Fassung weiterhin anzuwenden.Auf Karenzurlaube, die gemäß Paragraph 29 b, in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1997 geltenden Fassung gewährt worden sind, ist Paragraph 29 b, in dieser Fassung weiterhin anzuwenden.
  2. (3)Absatz 3§ 219 Abs. 5b und 5c BDG 1979 ist auf Vertragslehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Fall des Abs. 5c an die Stelle der Bezugnahme auf § 75a Abs. 2 Z 2 BDG 1979 die Bezugnahme auf § 29c Abs. 4 Z 2 tritt.Paragraph 219, Absatz 5 b und 5c BDG 1979 ist auf Vertragslehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Fall des Absatz 5 c, an die Stelle der Bezugnahme auf Paragraph 75 a, Absatz 2, Ziffer 2, BDG 1979 die Bezugnahme auf Paragraph 29 c, Absatz 4, Ziffer 2, tritt.

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