§ 3c NahVG (weggefallen)

Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.1988 bis 31.12.9999
Paragraph 3 c,

§ 3c NahVG (Anmweggefallen) seit 31.07.1988 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 2, BGBl. Nr. 424/1988.) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1988,.)

Stand vor dem 30.07.1988

In Kraft vom 30.07.1988 bis 30.07.1988
Paragraph 3 c,

§ 3c NahVG (Anmweggefallen) seit 31.07.1988 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 2, BGBl. Nr. 424/1988.) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1988,.)

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