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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 173 StVG. Der Bezug von Bedarfsgegenständen (§ 34weggefallen) ist den Untergebrachten unbeschadet der §§ 112 Abs. 2 und 114 Absseit 01.01.1994 weggefallen. 1 allwöchentlich gestattet.
§ 173 StVG. Der Bezug von Bedarfsgegenständen (§ 34weggefallen) ist den Untergebrachten unbeschadet der §§ 112 Abs. 2 und 114 Absseit 01.01.1994 weggefallen. 1 allwöchentlich gestattet.