§ 175 StVG (weggefallen)

Strafvollzugsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
Besuchsempfang

§ 175 StVG. Die Frist für den ordentlichen Besuchsempfang (§ 93 Abs. 2weggefallen) beträgt eine Wocheseit 01.01.1994 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1993

In Kraft vom 01.01.1975 bis 31.12.1993
Besuchsempfang

§ 175 StVG. Die Frist für den ordentlichen Besuchsempfang (§ 93 Abs. 2weggefallen) beträgt eine Wocheseit 01.01.1994 weggefallen.

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