§ 12a StrG (weggefallen)

Strafregistergesetz 1968

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1997 bis 31.12.9999
Löschung von Strafregisterdaten

§ 12a StrG (weggefallen) seit 01.03.1997 weggefallen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Eintritt der Tilgung sind die die getilgte Verurteilung und den Verurteilten betreffenden Daten im Strafregister zu löschen.

Stand vor dem 28.02.1997

In Kraft vom 01.01.1975 bis 28.02.1997
Löschung von Strafregisterdaten

§ 12a StrG (weggefallen) seit 01.03.1997 weggefallen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Eintritt der Tilgung sind die die getilgte Verurteilung und den Verurteilten betreffenden Daten im Strafregister zu löschen.

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