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Staatsanwälte im Bundesministerium für Justiz
Art. 1 § 39 StAG (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen. Für die auf Planstellen im Bundesministerium für Justiz ernannten Staatsanwälte gilt von den vorstehenden Bestimmungen nur
§ 12. Diese Staatsanwälte führen den Amtstitel Staatsanwalt, in der Gehaltsgruppe III den Amtstitel Generalanwalt.
Staatsanwälte im Bundesministerium für Justiz
Art. 1 § 39 StAG (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen. Für die auf Planstellen im Bundesministerium für Justiz ernannten Staatsanwälte gilt von den vorstehenden Bestimmungen nur
§ 12. Diese Staatsanwälte führen den Amtstitel Staatsanwalt, in der Gehaltsgruppe III den Amtstitel Generalanwalt.