Art. 6 StAG (weggefallen)

Staatsanwaltschaftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.1994 bis 31.12.9999
ARTIKEL VI

Änderung des Ausschreibungsgesetzes

Art. 6 StAG (Anmweggefallen) seit 09.07.1994 weggefallen.: Änderung des Ausschreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 700/1974)

Stand vor dem 08.07.1994

In Kraft vom 01.07.1986 bis 08.07.1994
ARTIKEL VI

Änderung des Ausschreibungsgesetzes

Art. 6 StAG (Anmweggefallen) seit 09.07.1994 weggefallen.: Änderung des Ausschreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 700/1974)

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