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Bezirksgerichten
§ 11 StAG. (1weggefallen) Die staatsanwaltschaftlichen Organe bei den Bezirksgerichten haben einen Geschäftsausweis zu führen, der für jeden Monat gesondert anzulegen istseit 01.01.2008 weggefallen.
(2) Die Ausweise sind allmonatlich der Staatsanwaltschaft vorzulegen; diese prüft sie und sendet sie mit allfälligen Bemerkungen und Weisungen zurück.
Bezirksgerichten
§ 11 StAG. (1weggefallen) Die staatsanwaltschaftlichen Organe bei den Bezirksgerichten haben einen Geschäftsausweis zu führen, der für jeden Monat gesondert anzulegen istseit 01.01.2008 weggefallen.
(2) Die Ausweise sind allmonatlich der Staatsanwaltschaft vorzulegen; diese prüft sie und sendet sie mit allfälligen Bemerkungen und Weisungen zurück.