§ 27 StAG (weggefallen)

Staatsanwaltschaftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
§ 27 StAG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Dem Bewerber erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Ernennung auf die von ihm angestrebte Planstelle. Er hat keine Parteistellung.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.07.1986 bis 31.12.2007
§ 27 StAG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Dem Bewerber erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Ernennung auf die von ihm angestrebte Planstelle. Er hat keine Parteistellung.

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