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Übergangsbestimmungen
(Anm.: Zu den §§ 5 und 10, BGBl. Nr. 566/1991)Anmerkung, Zu den Paragraphen 5 und 10, Bundesgesetzblatt NrArt. 566 aus 1991,7 SPG (weggefallen)
Landespolizeikommandanten und deren Stellvertreter
Abteilungsleiter des Landespolizeikommandos, ausgenommen Leiter des Landeskriminalamtes Wien seit 01.01.2006 weggefallen.
Stellvertreter von Abteilungsleitern, sowie Funktionen für weitere leitende Beamte dieser Organisationseinheiten, Fachbereichs-, Ermittlungs- und Assistenzbereichsleiter, deren Stellvertreter sowie alle Sachbearbeiter mit und ohne Qualifikation, sonstige Exekutiv- und Verwaltungsbedienstete, ausgenommen die betreffenden Funktionen des Landeskriminalamtes Wien.
Übergangsbestimmungen
(Anm.: Zu den §§ 5 und 10, BGBl. Nr. 566/1991)Anmerkung, Zu den Paragraphen 5 und 10, Bundesgesetzblatt NrArt. 566 aus 1991,7 SPG (weggefallen)
Landespolizeikommandanten und deren Stellvertreter
Abteilungsleiter des Landespolizeikommandos, ausgenommen Leiter des Landeskriminalamtes Wien seit 01.01.2006 weggefallen.
Stellvertreter von Abteilungsleitern, sowie Funktionen für weitere leitende Beamte dieser Organisationseinheiten, Fachbereichs-, Ermittlungs- und Assistenzbereichsleiter, deren Stellvertreter sowie alle Sachbearbeiter mit und ohne Qualifikation, sonstige Exekutiv- und Verwaltungsbedienstete, ausgenommen die betreffenden Funktionen des Landeskriminalamtes Wien.