§ 8 RichtWG (weggefallen)

Richtwertgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2006 bis 31.12.9999
Der Beirat kann für Zuschläge und Abstriche im Sinn des § 16 Abs. 2 MRG§ 8 RichtWG, die für häufig wiederkehrende Sachverhalte vorzunehmen sind und gleichartig berechenbar sein müssen, insbesondere für die bei Wohnungen der Ausstattungskategorien B und C vorzunehmenden Abstriche für die gegenüber der mietrechtlichen Normwohnung fehlenden Ausstattungsmerkmale (Anm.: richtig: Ausstattungsmerkmale,weggefallen) allgemeine Empfehlungen unter Berücksichtigung der im jeweiligen Bundesland herrschenden Verkehrsauffassung erstattenseit 25.07.2006 weggefallen. Für die Beschlußfassung gelten die Bestimmungen des § 7 sinngemäß. Der Bundesminister für Justiz hat diese allgemeinen Empfehlungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundzumachen.

Stand vor dem 24.07.2006

In Kraft vom 01.12.1993 bis 24.07.2006
Der Beirat kann für Zuschläge und Abstriche im Sinn des § 16 Abs. 2 MRG§ 8 RichtWG, die für häufig wiederkehrende Sachverhalte vorzunehmen sind und gleichartig berechenbar sein müssen, insbesondere für die bei Wohnungen der Ausstattungskategorien B und C vorzunehmenden Abstriche für die gegenüber der mietrechtlichen Normwohnung fehlenden Ausstattungsmerkmale (Anm.: richtig: Ausstattungsmerkmale,weggefallen) allgemeine Empfehlungen unter Berücksichtigung der im jeweiligen Bundesland herrschenden Verkehrsauffassung erstattenseit 25.07.2006 weggefallen. Für die Beschlußfassung gelten die Bestimmungen des § 7 sinngemäß. Der Bundesminister für Justiz hat diese allgemeinen Empfehlungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundzumachen.

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