§ 35f RGV (weggefallen)

Reisegebührenvorschrift 1955

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Bei Versetzungen vom Ausland in das Inland ist für die Bemessung der Mietzinsentschädigung die in § 33 Abs. 1 § 35f RGVenthaltene Frist von 14 Tagen nicht anzuwenden (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.01.1984 bis 31.12.2004
Bei Versetzungen vom Ausland in das Inland ist für die Bemessung der Mietzinsentschädigung die in § 33 Abs. 1 § 35f RGVenthaltene Frist von 14 Tagen nicht anzuwenden (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten