§ 53 RGV (weggefallen)

Reisegebührenvorschrift 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2004 bis 31.12.9999
Die den “Dienstort” und die “Dienststelle” betreffenden Bestimmungen des I§ 53 RGV (weggefallen) seit 01.05.2004 weggefallen. Hauptstückes haben ohne Rücksicht auf die abweichenden Bestimmungen der Zollwachvorschrift über den “Standort” sinngemäß auch für die Zollwache Geltung.

Stand vor dem 30.04.2004

In Kraft vom 01.02.1956 bis 30.04.2004
Die den “Dienstort” und die “Dienststelle” betreffenden Bestimmungen des I§ 53 RGV (weggefallen) seit 01.05.2004 weggefallen. Hauptstückes haben ohne Rücksicht auf die abweichenden Bestimmungen der Zollwachvorschrift über den “Standort” sinngemäß auch für die Zollwache Geltung.

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