Art. 2 RHG (weggefallen)

Rechnungshofgesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2003 bis 31.12.9999
Artikel II

(Anm.: zu § 14a)

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) Berichte gemäß Art. I Z 1 sind gemäß § 14a des Rechnungshofgesetzes zu erstatten, auch wenn die ihnen zugrundeliegenden Erhebungen bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erfolgt sind.

2 RHG (3weggefallen) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betrautseit 01.12.2003 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2003

In Kraft vom 01.01.1990 bis 30.11.2003
Artikel II

(Anm.: zu § 14a)

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) Berichte gemäß Art. I Z 1 sind gemäß § 14a des Rechnungshofgesetzes zu erstatten, auch wenn die ihnen zugrundeliegenden Erhebungen bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erfolgt sind.

2 RHG (3weggefallen) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betrautseit 01.12.2003 weggefallen.

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