§ 6 PTSG (weggefallen)

Poststrukturgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.05.2000 bis 31.12.9999
Neben den in § 95 des Aktiengesetzes 1965 angeführten Geschäften unterliegen auch der Abschluß und die Änderung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen der Genehmigung des Aufsichtsrates§ 6 PTSG (weggefallen) seit 17.05.2000 weggefallen. Weitere genehmigungspflichtige Geschäfte können in der Satzung und in der vom Aufsichtsrat für den Vorstand beschlossenen Geschäftsordnung vorgesehen und mit entsprechenden Betragsgrenzen festgelegt werden.

Stand vor dem 16.05.2000

In Kraft vom 01.05.1996 bis 16.05.2000
Neben den in § 95 des Aktiengesetzes 1965 angeführten Geschäften unterliegen auch der Abschluß und die Änderung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen der Genehmigung des Aufsichtsrates§ 6 PTSG (weggefallen) seit 17.05.2000 weggefallen. Weitere genehmigungspflichtige Geschäfte können in der Satzung und in der vom Aufsichtsrat für den Vorstand beschlossenen Geschäftsordnung vorgesehen und mit entsprechenden Betragsgrenzen festgelegt werden.

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