§ 57n PG 1965 (weggefallen)

Pensionsgesetz 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
Verweisungen in anderen Rechtsvorschriften und Einzelverträgen

§ 57n PG 1965 (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen. Soweit in anderen Gesetzen, Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder Dienstverträgen auf die Bestimmungen des Abschnittes VII der Bf-DO 1986 oder die Bestimmungen des Abschnittes VII KV verwiesen wird, gilt dies als Verweis auf die Bestimmungen dieses Abschnittes.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2002
Verweisungen in anderen Rechtsvorschriften und Einzelverträgen

§ 57n PG 1965 (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen. Soweit in anderen Gesetzen, Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder Dienstverträgen auf die Bestimmungen des Abschnittes VII der Bf-DO 1986 oder die Bestimmungen des Abschnittes VII KV verwiesen wird, gilt dies als Verweis auf die Bestimmungen dieses Abschnittes.

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