Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die vom Bund der Patentanwaltskammer gemäß § 24 § 83 PatAwGzu leistende Pauschalvergütung ist erstmalig für jenes Kalenderjahr zu leisten, das nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beginnt (weggefallen) seit 11.08.2001 weggefallen. Die vom Bund der Patentanwaltskammer gemäß Paragraph 24, zu leistende Pauschalvergütung ist erstmalig für jenes Kalenderjahr zu leisten, das nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beginnt.
Die vom Bund der Patentanwaltskammer gemäß § 24 § 83 PatAwGzu leistende Pauschalvergütung ist erstmalig für jenes Kalenderjahr zu leisten, das nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beginnt (weggefallen) seit 11.08.2001 weggefallen. Die vom Bund der Patentanwaltskammer gemäß Paragraph 24, zu leistende Pauschalvergütung ist erstmalig für jenes Kalenderjahr zu leisten, das nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beginnt.