§ 84 PatAwG (weggefallen)

Patentanwaltsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999
§ 84 PatAwG (weggefallen) seit 11.08.2001 weggefallen. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verlieren ihre Wirksamkeit:

1.

die §§ 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 bis 11, 43a, 43b und 43c Abs. 1 lit. b des Patentgesetzes 1950, BGBl. Nr. 128;

2.

die §§ 40 und 41 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38;

3.

§ 18a des Musterschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 39;

4.

das Patentanwalts-Gesetz 1950, BGBl. Nr. 128.

Stand vor dem 10.08.2001

In Kraft vom 07.07.1967 bis 10.08.2001
§ 84 PatAwG (weggefallen) seit 11.08.2001 weggefallen. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verlieren ihre Wirksamkeit:

1.

die §§ 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 bis 11, 43a, 43b und 43c Abs. 1 lit. b des Patentgesetzes 1950, BGBl. Nr. 128;

2.

die §§ 40 und 41 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38;

3.

§ 18a des Musterschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 39;

4.

das Patentanwalts-Gesetz 1950, BGBl. Nr. 128.

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