§ 5c ORF-G (weggefallen)

ORF-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsdie Menschenwürde verletzen,
  2. 2.Ziffer 2Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht oder Nationalität enthalten,
  3. 3.Ziffer 3religiöse oder politische Überzeugungen verletzen,
  4. 4.Ziffer 4Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden,
  5. 5.Ziffer 5Verhaltensweisen fördern, die den Schutz der Umwelt gefährden, und
  6. 6.Ziffer 6rechtswidrige Praktiken fördern.
§ 5c ORF-G (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 06.01.1999 bis 31.12.2001
  1. 1.Ziffer einsdie Menschenwürde verletzen,
  2. 2.Ziffer 2Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht oder Nationalität enthalten,
  3. 3.Ziffer 3religiöse oder politische Überzeugungen verletzen,
  4. 4.Ziffer 4Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden,
  5. 5.Ziffer 5Verhaltensweisen fördern, die den Schutz der Umwelt gefährden, und
  6. 6.Ziffer 6rechtswidrige Praktiken fördern.
§ 5c ORF-G (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen.

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