§ 5f ORF-G (weggefallen)

ORF-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsSie darf keine direkten Kaufappelle an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen.
  2. 2.Ziffer 2Sie darf Minderjährige nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen.
  3. 3.Ziffer 3Sie darf nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Minderjährige zu Eltern, Lehrern oder anderen Vertrauenspersonen haben.
  4. 4.Ziffer 4Sie darf Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.
§ 5f ORF-G (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2001
  1. 1.Ziffer einsSie darf keine direkten Kaufappelle an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen.
  2. 2.Ziffer 2Sie darf Minderjährige nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen.
  3. 3.Ziffer 3Sie darf nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Minderjährige zu Eltern, Lehrern oder anderen Vertrauenspersonen haben.
  4. 4.Ziffer 4Sie darf Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.
§ 5f ORF-G (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen.

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