§ 145 NO (weggefallen)

Notariatsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.12.9999
§. 145 NO. (1weggefallen) Zu Directoren und Adjuncten sollen nach Thunlichkeit verdienstvolle Notare ernannt werden, welche jedoch nach Uebernahme dieser Stellen Notariatsgeschäfte nicht mehr ausüben dürfenseit 01.07.2008 weggefallen.

(2) Zur Besetzung dieser Stellen hat die Notariatskammer, in deren Sprengel sich das Archiv befindet, den Concurs auszuschreiben und den Vorschlag an das Oberlandesgericht zu erstatten, welches denselben mit seinem Gutachten dem Justizminister vorlegt.

(3) Zur Besetzung der übrigen Stellen hat die Notariatskammer den Vorschlag an das Oberlandesgericht zu erstatten.

Stand vor dem 30.06.2008

In Kraft vom 01.08.1989 bis 30.06.2008
§. 145 NO. (1weggefallen) Zu Directoren und Adjuncten sollen nach Thunlichkeit verdienstvolle Notare ernannt werden, welche jedoch nach Uebernahme dieser Stellen Notariatsgeschäfte nicht mehr ausüben dürfenseit 01.07.2008 weggefallen.

(2) Zur Besetzung dieser Stellen hat die Notariatskammer, in deren Sprengel sich das Archiv befindet, den Concurs auszuschreiben und den Vorschlag an das Oberlandesgericht zu erstatten, welches denselben mit seinem Gutachten dem Justizminister vorlegt.

(3) Zur Besetzung der übrigen Stellen hat die Notariatskammer den Vorschlag an das Oberlandesgericht zu erstatten.

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