§ 152a NO (weggefallen)

Notariatsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.12.9999
§ 152a NO (weggefallen) seit 01.07.2008 weggefallen. Die nach diesem Hauptstück verwahrten Urkunden nach § 110 Abs. 3, die nach dem 31.12.1999 errichtet wurden, sowie Beurkundungsregister, Vermerkblätter, Anerkennungserklärungen und Protestvermerke können nach Ablauf von zehn Jahren ab ihrer Errichtung vernichtet werden.

Stand vor dem 30.06.2008

In Kraft vom 01.01.2008 bis 30.06.2008
§ 152a NO (weggefallen) seit 01.07.2008 weggefallen. Die nach diesem Hauptstück verwahrten Urkunden nach § 110 Abs. 3, die nach dem 31.12.1999 errichtet wurden, sowie Beurkundungsregister, Vermerkblätter, Anerkennungserklärungen und Protestvermerke können nach Ablauf von zehn Jahren ab ihrer Errichtung vernichtet werden.

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