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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
10 § 60 NBG (weggefallen) seit 01.01.1999 weggefallen. Die Bank ist berechtigt, kommissionsweise Inkassi zu besorgen, für fremde Rechnung nach eingegangener barer Deckung Wertpapiere aller Art, Edelmetalle, Devisen und Valuten zu kaufen und nach vorheriger Lieferung zu verkaufen.
10 § 60 NBG (weggefallen) seit 01.01.1999 weggefallen. Die Bank ist berechtigt, kommissionsweise Inkassi zu besorgen, für fremde Rechnung nach eingegangener barer Deckung Wertpapiere aller Art, Edelmetalle, Devisen und Valuten zu kaufen und nach vorheriger Lieferung zu verkaufen.