§ 44f LDG 1984 (weggefallen)

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999
§ 44f§ 44f LDG 1984 (weggefallen) seit 01.07.1997 weggefallen. Auf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, sind die §§ 44a bis 44e nicht anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.1997

In Kraft vom 01.09.1993 bis 30.06.1997
§ 44f§ 44f LDG 1984 (weggefallen) seit 01.07.1997 weggefallen. Auf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, sind die §§ 44a bis 44e nicht anzuwenden.

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