Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Sonderbestimmungen für die Jahre 1994 und 1995
§ 14a KUG. (1weggefallen) Das nach § 3 gebührende Karenzurlaubsgeld ist für die Zeit vom 1seit 01.01.1996 weggefallen. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1995 auf der für das Jahr 1993 geltenden Bemessungsgrundlage des Gehaltes eines Bundesbeamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V zu ermitteln.
(2) Dem nach Abs. 1 ermittelten Betrag ist
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Sonderbestimmungen für die Jahre 1994 und 1995
§ 14a KUG. (1weggefallen) Das nach § 3 gebührende Karenzurlaubsgeld ist für die Zeit vom 1seit 01.01.1996 weggefallen. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1995 auf der für das Jahr 1993 geltenden Bemessungsgrundlage des Gehaltes eines Bundesbeamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V zu ermitteln.
(2) Dem nach Abs. 1 ermittelten Betrag ist
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|