§ 14a KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999
Paragraph 14 a,§ 14a KUG (1weggefallen) Das nach Paragraph 3, gebührende Karenzurlaubsgeld ist für die Zeit vom 1seit 01.01.1996 weggefallen. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1995 auf der für das Jahr 1993 geltenden Bemessungsgrundlage des Gehaltes eines Bundesbeamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf zu ermitteln.

  1. (2)Absatz 2Dem nach Abs. 1 ermittelten Betrag istDem nach Absatz eins, ermittelten Betrag ist
    1. 1.Ziffer einsfür die Zeit vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1994 monatlich ein Betrag von 132 Schilling,
    2. 2.Ziffer 2für die Zeit vom 1. Jänner 1995 bis zum 31. Dezember 1995 monatlich ein Betrag von 147 Schilling
    hinzuzurechnen.

Stand vor dem 31.12.1995

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.1995
Paragraph 14 a,§ 14a KUG (1weggefallen) Das nach Paragraph 3, gebührende Karenzurlaubsgeld ist für die Zeit vom 1seit 01.01.1996 weggefallen. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1995 auf der für das Jahr 1993 geltenden Bemessungsgrundlage des Gehaltes eines Bundesbeamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf zu ermitteln.

  1. (2)Absatz 2Dem nach Abs. 1 ermittelten Betrag istDem nach Absatz eins, ermittelten Betrag ist
    1. 1.Ziffer einsfür die Zeit vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1994 monatlich ein Betrag von 132 Schilling,
    2. 2.Ziffer 2für die Zeit vom 1. Jänner 1995 bis zum 31. Dezember 1995 monatlich ein Betrag von 147 Schilling
    hinzuzurechnen.

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