§ 27 KVG (weggefallen)

Kapitalverkehrsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2000 bis 31.12.9999
§ 27 KVG

Wertpapierleihe

§ 27 (weggefallen) seit 01.10.2000 weggefallen. Ist der Entleiher berechtigt, anstelle der empfangenen Wertpapiere andere Wertpapiere gleicher Gattung zurückzugeben, so gelten weder die Vereinbarung über die Hingabe noch die Vereinbarung über die Rückgabe als Anschaffungsgeschäfte. Gleiches gilt auch für die Wertpapierleihe, die im Kommissionsgeschäft abgeschlossen wird.

Stand vor dem 30.09.2000

In Kraft vom 01.12.1993 bis 30.09.2000
§ 27 KVG

Wertpapierleihe

§ 27 (weggefallen) seit 01.10.2000 weggefallen. Ist der Entleiher berechtigt, anstelle der empfangenen Wertpapiere andere Wertpapiere gleicher Gattung zurückzugeben, so gelten weder die Vereinbarung über die Hingabe noch die Vereinbarung über die Rückgabe als Anschaffungsgeschäfte. Gleiches gilt auch für die Wertpapierleihe, die im Kommissionsgeschäft abgeschlossen wird.

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