§ 70 JN (weggefallen)

Jurisdiktionsnorm

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1976 bis 31.12.9999
§ 70 JN. (Anmweggefallen) seit 02.01.1976 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. III Z 2, BGBl. Nr. 412/1975)

Stand vor dem 01.01.1976

In Kraft vom 01.01.1976 bis 01.01.1976
§ 70 JN. (Anmweggefallen) seit 02.01.1976 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. III Z 2, BGBl. Nr. 412/1975)

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