§ 104b JN (weggefallen)

Jurisdiktionsnorm

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1987 bis 31.12.9999
§ 104b JN. (Anmweggefallen) seit 02.01.1987 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 10, BGBl. Nr. 70/1985)

Stand vor dem 01.01.1987

In Kraft vom 01.01.1987 bis 01.01.1987
§ 104b JN. (Anmweggefallen) seit 02.01.1987 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 10, BGBl. Nr. 70/1985)

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