§ 46 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.05.1992 bis 31.12.9999
§ 46 JWG (weggefallen) seit 28.05.1992 weggefallen. In den einzelnen Ländern treten mit Wirksamkeitsbeginn des jeweiligen Ausführungsgesetzes die §§ 1 bis 17, der § 18 bezüglich der Z 1, 3, 4, 6 und 7, die §§ 19 bis 35, dann die §§ 37 bis 42 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1954, in der geltenden Fassung außer Kraft.

Stand vor dem 27.05.1992

In Kraft vom 01.07.1989 bis 27.05.1992
§ 46 JWG (weggefallen) seit 28.05.1992 weggefallen. In den einzelnen Ländern treten mit Wirksamkeitsbeginn des jeweiligen Ausführungsgesetzes die §§ 1 bis 17, der § 18 bezüglich der Z 1, 3, 4, 6 und 7, die §§ 19 bis 35, dann die §§ 37 bis 42 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1954, in der geltenden Fassung außer Kraft.

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