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Legende:
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Dieses Gericht ist berufen:
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(2) Das Jugendgericht Graz ist dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz unterstellt. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz in den ihm übertragenen Strafsachen ist aber das Landesgericht für Strafsachen Graz berufen.
(3) Für die Sprengel der Bezirksgerichte Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung ist das Bezirksgericht Linz-Land berufen:
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Dieses Gericht ist berufen:
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(2) Das Jugendgericht Graz ist dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz unterstellt. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz in den ihm übertragenen Strafsachen ist aber das Landesgericht für Strafsachen Graz berufen.
(3) Für die Sprengel der Bezirksgerichte Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung ist das Bezirksgericht Linz-Land berufen:
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